Die Alltagsfeen
Anerkannt nach Landesrecht § 45b SGB XI


Willkommen bei den Alltagsfeen!

Sie benötigen Hilfe im Haushalt oder eine Alltagsbegleitung? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

  • Auf Anordnung Ihrer Krankenkasse (nach einem Unfall oder in der Schwangerschaft) oder bei einem vorliegendem Pflegegrad.
  • Wir rechnen auf Wunsch direkt mit Ihrer Kasse ab.